Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schneiderei Atelier NATALIE  ·  Ringstrasse 24, CH-7000 Chur 


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Schneiderei Atelier Natalie (nachfolgend: „Schneiderei“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Schneiderei. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB.


Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Auftragserteilung des Kunden zustande. Der Kunde übermittelt der Schneiderei eine genaue Beschreibung der gewünschten Änderungen, woraufhin die Schneiderei ein verbindliches Angebot erstellt. Mit der Abgabe der Ware durch den Kunden an die Schneiderei gilt der Vertrag als mündlich oder schriftlich geschlossen. Eine weitere Bestätigung ist nicht notwendig.


Leistungen

Die Schneiderei verpflichtet sich, die vereinbarten Änderungen fachgerecht und innerhalb der angegebenen Frist auszuführen. Die Schneiderei behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn diese technisch nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar sind.


Preise und Zahlung

Die Preise für die Änderungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Schneiderei. Preise können je nach Arbeitsaufwand von der gültigen Preisliste abweichen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus vereinbart wurde.

Bei Maßanfertigungen ist die erste Hälfte vor Beginn der Näharbeiten zu bezahlen, die andere Hälfte ist bei Abholung sofort fällig.

Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

Bezahlmöglichkeiten sind Bar und TWINT. Andere Zahlungsoptionen sind nach Absprache möglich.


Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die geänderte Ware Eigentum der Schneiderei. Der Kunde erkennt diesen Eigentumsvorbehalt an. Zudem steht der Schneiderei an den vom Kunden übergebenen Kleidungsstücken ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zu. Die Schneiderei ist ermächtigt, jegliche Schritte zu unternehmen, die zur Aufrechterhaltung ihrer Rechte als notwendig erachtet werden.


Haftung und Kundenpflicht

Haftungsumfang: Die Schneiderei haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.                     

Materialbeschaffenheit: Die Schneiderei übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf den Zustand des vom Kunden gebrachten Materials zurückzuführen sind (z. B. Löcher, Verfärbungen, natürlicher Verschleiß), insbesondere wenn diese bereits bei Auftragserteilung erkennbar waren.

Umgang mit der Ware: Der Kunde verpflichtet sich, das geänderte Kleidungsstück pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. falsche Reinigung, Gewaltanwendung, unsachgemäße Bedienung von Reißverschlüssen oder Applikationen) wird keine Haftung übernommen.

Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Mängel an der Änderung selbst müssen der Schneiderei sofort bei Übergabe oder spätestens innerhalb von 7 Werktagen schriftlich mitgeteilt werden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Garantie: Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Änderung. Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel an der Änderung bleibt unberührt.


Individuelle Änderungen und Anpassungen

Ausschluss des Rücktritts: Individuelle Änderungen und Anpassungen werden speziell nach Kundenwunsch angefertigt. Ein Rücktritt vom Vertrag oder ein Umtausch ist daher nach Beginn der Arbeiten ausgeschlossen.

Nachbesserung: Sollte das Ergebnis einen Mangel aufweisen, der auf einen nachweisbaren Fehler der Schneiderei zurückzuführen ist (z. B. fehlerhafte Verarbeitung), bietet das Atelier Natalie eine kostenlose Nachbesserung an.

Materialgewährleistung: Die Schneiderei übernimmt keine Gewähr für den Zustand des vom Kunden bereitgestellten Materials. Mängel, die auf die Beschaffenheit des Materials zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung.


Abholung und Aufbewahrung

Die Abholung der zur Änderung übergebenen Ware erfolgt innerhalb eines Monats nach schriftlicher Auftragsbestätigung.

Für aufwendigere Arbeiten wie Brautmode, Festkleider oder umfangreiche Änderungen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern und wird individuell vereinbart.

Wird die vereinbarte Frist überschritten, informieren wir den Kunden per E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Die Ware wird anschließend für weitere zwei Monate unentgeltlich aufbewahrt.

Nach Ablauf der insgesamt drei Monate ist die Schneiderei berechtigt, über die Ware frei zu verfügen und diese zur Deckung der Kosten zu verwerten (insbesondere zu verkaufen oder zu entsorgen).

Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

Eine kostenpflichtige Lagerung über die drei Monate hinaus ist nach vorheriger Absprache möglich.


Datenschutz

Die Schneiderei behandelt alle Kundendaten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.


Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stadt Chur.